WEG-Verwaltung

Diese umfasst unter anderem:

• Grundleistungen nach Wohnungs-Eigentums-Gesetz:
Erstellung von Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Planung und Durchführung der Eigentümerversammlungen, Durchführung von Beschlüssen, Überwachung der Hausordnung etc...

• Allgemeine Tätigkeiten:
Telefon- und Schriftverkehr mit Eigentümern, öffentlichen Stellen, Handwerkern, enge Zusammenarbeit mit den Beiräten, laufende Beratung etc...

• Technische Angelegenheiten:
Überwachung des Hausmeisters, Ausschreibung, Planung und Überwachung von beschlossenen baulichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der EnEv u.a., laufende Kontrolle der technischen Einrichtungen, Einleiten von Sofortmaßnahmen bei unplanmäßigen Schäden, Abwicklung von Versicherungsschäden, Beratung in allen technischen Fragen rund ums Haus, Überwachung und Beauftragung sämtlicher vorgeschriebener TÜV-Prüfungen, Abschluss notwendiger Wartungsverträge, etc...

• Buchführung:
Kontrolle der Wohngeldzahlungen (inkl. Mahnwesen) , Durchführen von Wohngeldeinzügen sowie sämtlicher Zahlungen, Überwachung der Instandhaltungsrücklage, zinsgünstige Anlage des WEG-Vermögens, Nachweis gem. §35a EstG.

Natürlich umfasst die WEG-Verwaltung noch ein deutlich größeres Arbeitsfeld. Dieses ist jedoch oft der einzelnen WEG angepasst und würde den Rahmen eines kleinen Überblicks überschreiten. Um diese Details zu klären, freuen wir uns über ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

Gerne können wir Ihnen am Objekt ein entsprechendes Konzept vorschlagen und anbieten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Derzeit verwalten wir Eigentümergemeinschaften von 6 bis 120 Einheiten.